Informationen zu Probennahme und -versand
1. Abnahmezeitpunkt:
Optimaler Zeitpunkt für die Blutentnahme: 48.-72. Lebensstunde Blutentnahme möglich ab einem Alter von 36 Stunden.
Zweitscreening: bei Frühentnahme vor der 36. Stunde, Gestationswoche <32 Wochen, Katecholamin-, hochdosierte Glucose-, sowie Steroidgabe.
Bitte beachten: Vor der Probennahme Aufklärung der Mutter/Sorgeberechtigten mit Einwilligungserklärung (gemäß Gendiagnostikgesetz)
2. Blutentnahme:
6 gute Tropfen Blut (Minimum 5 Tropfen) Karte bei Raumtemperatur aufrecht gestellt mindestens 3 Stunden trocknen (keine Hitze!).
Ungeeignet: EDTA-Blut, Nabelschnurblut
3. Probenversand:
Alle Formularfelder ausfüllen. Blut auf der Filterkarte vollständig trocknen lassen. Unterschriften kontrollieren und ggf. unterzeichnen lassen. Testkarte in dem zur Verfügung gestellten Briefumschlag umgehend versenden. Falls kein unverzüglicher Versand erfolgen kann, Karte kühl lagern.
Entsprechend Punkt 2.2.62.1.5.5 der aktuellen Gefahrgut-Verordnung (ADR, Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) unterliegen Trockenblutproben nicht den Vorschriften der Verordnung und können ohne besondere Vermerke und/oder Verpackungen in Briefform versandt werden.
4. Dokumentation:
Eintrag im gelben Vorsorgeheft, Dokumentation in der Krankenakte. Regelmäßige Überprüfung und Dokumentation des Eingangs der Untersuchungsergebnisse. Ggf. Rückfrage im Labor (Tel. oder Fax), falls nach einer Woche noch keine Ergebnisse vorliegen.
Befunderstellung- und Versand, Tracking
1. Befunderstellung und Versand
Die morgens eingegangenen Blutproben werden im Labor umgehend bearbeitet. Die Messergebnisse sowie der Befund liegen, sofern keine Zweitanalyse notwendig ist, am selben Tag vor. Der Versand des Befundes erfolgt vorzugsweise per Fax, so dass der Befund bei Ihnen am selben Tag vorliegen kann. Falls gewünscht, senden wir positive Ergebnisse und Normalbefunde an unterschiedlich Fax-Nummern.
2. Tracking
Im Falle eines auffälligen Testergebnisses, ist das Labor verpflichtet, eine Kontrolleinsendung anzufordern, sowie das endgültige Ergebnis bwz. die Diagnose zu dokumentieren.