Datenschutzerklärung (entsprechend DSGVO ab 25.05.2018)

INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR EINSENDER UND PATIENTEN

Sehr geehrte Eltern und Einsender,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und der Ihres Kindes ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Laborarztpraxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie und ggf. Ihr Kind in puncto Datenschutz haben.

1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Praxisname: Screening-Labor Hannover
Adresse:  PF 91 10 09, 30430 Hannover oder: Am Steinweg 11A, 30952 Ronnenberg
Kontaktdaten: Tel.: 05108-92163-0 Fax: 05108-92163-19
eMail: labor(at)metabscreen.de

Sie erreichen die zuständige Datenschutzbeauftragte unter:
Name: Dr. Ute Holtkamp
Anschrift: Am Steinweg 11A, 30952 Ronnenberg
Kontaktdaten: Tel.: 05108-92163-0  Fax: 05108-92163-16  
eMail: dsb (at)metabscreen.de

2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um die angeforderten Laboruntersuchungen durchführen zu können und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Der weitaus überwiegende Teil der Laboruntersuchungen im Screening-Labor Hannover findet im Rahmen des Neugeborenen-Screenings statt.

Hierzu müssen wir personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten, in Einzelfällen auch Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, (Verdachts-)Diagnosen, Therapien, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns ggf. auch weitere Ärzte, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).

Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist ggf. Voraussetzung für die korrekte Interpretation von Laborergebnissen. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt und verarbeitet, kann eine fundierte Beurteilung der Ergebnisse nicht erfolgen.

3. EMPFÄNGER IHRER DATEN

Die Befunde des Neugeborenen-Screenings werden dem Einsender der Probe übermittelt. Wenn Sie der Übermittlung an weiterbehandelnde Ärzte zugestimmt haben, können z.B. auch Kinderärzte eine Befundkopie anfordern.

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.

Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

4. SPEICHERUNG IHRER DATEN

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Laboruntersuchungen erforderlich ist.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Analysen aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften könnten sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben.

5. IHRE BEWERBUNG

Ihre Bewerbungsunterlagen werden zweckgebunden nur von den unmittelbar dafür notwendigen Mitarbeitern unseres Labors eingesehen und ausgewertet, die Ihre Eignung ermitteln. Schriftlich eingegangene Unterlagen werden nach Feststellung der Nichteignung 6 Monate nach Eingang entsorgt oder auf Wunsch zurück gesandt. Ihre Unterlagen werden sicher aufbewahrt und vor Einsichtnahme nicht Befugter geschützt. Elektronische Bewerbungen (z.B. Email) werden ebenfalls 6 Monate nach Auswertung bzw. Beendigung des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform gelöscht. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Bewerbung zurück zu ziehen und sofort die Bewerbungsunterlagen löschen zu lassen, solange dies nicht mit anderen Rechten kollidiert. Wir informieren Sie über eine Zu- oder Absage.

6. IHRE RECHTE

Sie haben das Recht, über die Sie oder Ihr Kind betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit zu.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis.  In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.

Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 511 120-4500
Telefax: +49 511 120-4599
eMail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

7. AUFTRAG/ÜBERWEISUNG VON LABORAUFTRÄGEN

Bei der Überweisung von Aufträgen (mit Patientendaten) an unser Labor handelt es sich nicht um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG bzw. Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO. Es handelt sich um eine sogenannte "Funktionsübertragung" bzw. Datenübermittlung. Weisungsgebundenheit, welche sie für eine Verarbeitung von Daten im Auftrag erforderlich ist, liegt nicht vor. Die Landesdatenschutz-Aufsicht Niedersachsen hat in einem Frage-Antwort-Papier zur DS-GVO im Gesundheitsbereich zur Ziff. 11 erläutert, dass medizinische Labore eine (im datenschutzrechtlichen Sinne) weisungsfreie Tätigkeit durchführen und daher kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist.

Die Landesdatenschutzaufsicht Bayern hat in einem Fragenkatalog zur DSGVO bestätigt, dass die Einschaltung eines Labors durch einen Arzt keine Auftragsverarbeitung darstellt. Rechtsgrundlage ist der Behandlungsvertrag, Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO, § 22 Abs. 1 b) BDSG. Wird das Labor von einem Berufsgeheimnisträger (z.B. Laborarzt, Transfusionsmediziner) geführt, benötigt der Einsender (hier der Arzt) keine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung für die Datenübermittlung an das Labor.

Die Datenschutzkonferenz als Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden hat in einem „Kurzpapier 13“ in Anhang B festgestellt, dass die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen, z.B. von Berufsgeheimnisträgern, § 203 StGB, wie Anwälte, Steuerberater oder Ärzte keine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO darstellt.

8. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) der DSGVO in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Dokument angepasst nach der Vorlage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) 05/2018

Die Informationen können hier heruntergeladen werden:

Datenschutz entsprechend DSGVO - Screening-Labor Hannover (435,1 KiB)

Datenschutz / Webseite

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Quelle:

Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

Erstellt am: 22-05-2018

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